Immer häufiger kann man in unserer Altstadt Häuser sehen, die mit Dachaufbauten
bestückt werden. Auf den einst ruhig wirkenden Dachflächen tauchen sie neuerdings
in Massen als Fremdkörper auf. Die Rede ist von sogenannten Dachgauben.
Grundsätzlich sind solche in der Altstadt zugelassen, deren Größe und Anordnung
sind jedoch klar in unserer Gestaltungssatzung geregelt, um eben die Besonderheit
dieser historischen und wunderschönen Dachlandschaft Dinkelsbühls zu bewahren.
Leider muss man feststellen, dass zugunsten einer ausufernden Nutzung der
Dachgeschoße für Wohn- oder Hotelzwecke die sinnvolle Bestimmung unserer
Gestaltungssatzung immer öfter außer Kraft gesetzt wird. Dies geschieht durch
fortwährende Ausnahmegenehmigungen.
Neben der störenden Wirkung für das Stadtbild werden durch diese Entwicklung
noch weitere Folgekonflikte erzeugt. So wird die ohnehin ungelöste
Stellplatzproblematik in der Altstadt durch erhöhte Wohnnutzung weiter verschärft.
Dabei zeigen andere Städte mit historischem Kern, wie man dieser Fehlentwicklung
erfolgreich zugunsten einer maßvollen Entwicklung gegensteuern kann. Ein Blick
nach Iphofen, Weißenburg oder auch Nördlingen ist hier hilfreich. Auch Dinkelsbühl
hatte diesbezüglich einmal eine Vorbildfunktion und ein gutes Augenmaß.
So können wir Bürgerinnen und Bürger nur an alle Stadträte appellieren, unsere
hervorragende Gestaltungssatzung wieder als Grundlage unseres baulichen
Handelns zu respektieren und einzuhalten, damit auch kommende Generationen
dieses nahezu unversehrte Stadtensemble erleben dürfen.